Fassung 2026-08-19 · wirksam ab 20.09.2026 · bis dahin gilt Fassung 2026-03-23
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der
Sergej Sidorin – DigiSolv
Sergej Sidorin
Im Venn 24a
49479 Ibbenbüren
E-Mail: kontakt@corlis.de
(nachfolgend "Anbieter") und den Nutzern (nachfolgend "Nutzer") der unter corlis.de betriebenen Software-as-a-Service-Plattform "Corlis" (nachfolgend "Plattform").
(2) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Die Nutzung durch Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Nutzers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Vertragsgrundlagen sind, in dieser Rangfolge:
(5) Bei Widersprüchen geht die vorrangige Regelung vor. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag geht die AVV diesen AGB in jedem Fall vor.
(1) Die Plattform ist eine cloudbasierte Beschaffungssoftware (Software-as-a-Service), die Einkäufern und Lieferanten Funktionen zur digitalen Abwicklung von Beschaffungsprozessen bereitstellt. Dazu gehören insbesondere:
(2) Der konkrete Funktionsumfang, die Mengengerüste (etwa Zahl der Nutzerplätze je Nutzungsart, Standorte, Gesellschaften und das abgedeckte Einkaufsvolumen) sowie gebuchte Zusatzmodule ergeben sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Funktionen, die dort nicht ausgewiesen sind, sind nicht geschuldet.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln und den Funktionsumfang zu erweitern. Wesentliche Einschränkungen bestehender Funktionen werden dem Nutzer mit einer Frist von 30 Tagen vorab per E-Mail mitgeteilt.
(4) Die Plattform vermittelt keine Verträge zwischen Einkäufern und Lieferanten. Der Anbieter wird nicht Vertragspartei der zwischen den Nutzern abgeschlossenen Beschaffungsverträge. Die Verantwortung für Inhalt und Durchführung dieser Verträge liegt allein bei den beteiligten Nutzern.
(5) Die Funktionen zur Rechnungsprüfung und Kontierung unterstützen den Nutzer bei der Prüfung eingehender Rechnungen. Sie ersetzen weder die Buchführung des Nutzers noch eine steuerliche oder rechtliche Beratung. Die Verantwortung für die sachliche und rechnerische Richtigkeit, für die Buchung, für die Erfüllung steuerlicher Pflichten (insbesondere §§ 14, 14b UStG, § 147 AO, §§ 238 ff. HGB) und für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Belege verbleibt beim Nutzer. Eine revisionssichere Archivierung oder die Konformität mit den GoBD schuldet der Anbieter nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist; die Protokollierung in der Plattform dient der Nachvollziehbarkeit der Vorgänge innerhalb der Plattform.
(1) Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung voraus. Bei der Registrierung erstellt der Nutzer ein Organisationskonto und gibt die erforderlichen Unternehmensdaten an.
(2) Der Nutzer wählt bei der Registrierung die Rolle seiner Organisation (Einkäufer oder Lieferant). Die gewählte Rolle bestimmt den verfügbaren Funktionsumfang.
(3) Der registrierende Nutzer wird Administrator der Organisation. Er kann weitere Nutzer einladen und ihnen Rollen und Berechtigungen zuweisen. Die Organisation haftet für alle Handlungen der von ihr eingeladenen Nutzer.
(4) Der Nutzer verwaltet die Berechtigungen innerhalb seiner Organisation selbst. Er trägt dafür Sorge, dass Freigabe-, Bestell- und Zahlungsfunktionen nur Personen offenstehen, die dazu intern befugt sind, und dass Berechtigungen beim Ausscheiden von Mitarbeitern unverzüglich entzogen werden.
(5) Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Insbesondere sind korrekte Angaben zu Firma, Anschrift und Rechnungsanschrift erforderlich.
(6) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Der Nutzer hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn er Kenntnis von einer missbräuchlichen Nutzung seines Kontos erlangt.
(7) Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht. Der Anbieter behält sich vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(1) Der Vertrag über die entgeltliche Nutzung der Plattform kommt zustande, indem der Nutzer ein Angebot des Anbieters elektronisch in der Plattform annimmt. Eine gesonderte Unterschrift ist nicht erforderlich. Zeitpunkt der Annahme, angenommene Fassung der Vertragsgrundlagen und annehmende Person werden protokolliert; das Protokoll dient als Nachweis des Vertragsschlusses.
(2) Der Anbieter kann einen befristeten, unentgeltlichen Testzugang bereitstellen. Er beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 14 Kalendertage ab Einrichtung des Zugangs und endet mit Fristablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(3) Aus dem Testzugang entsteht weder eine Zahlungspflicht noch geht er automatisch in einen entgeltlichen Vertrag über. Der Übergang setzt stets die Annahme eines Angebots nach Absatz 1 voraus.
(4) Endet der Testzugang ohne Vertragsschluss, kann der Anbieter den Zugang sperren. Die Bereitstellung der Daten nach § 13 bleibt unberührt.
(5) Lieferantenorganisationen können die Grundfunktionen zur Teilnahme an Anfragen ihrer Auftraggeber unentgeltlich nutzen. Dieser Zugang unterliegt den jeweils festgelegten Nutzungsbeschränkungen; entgeltliche Zusatzfunktionen für Lieferanten werden gesondert vereinbart.
(1) Höhe und Bemessung der Vergütung ergeben sich aus dem angenommenen Angebot. Bemessungsgrößen können insbesondere sein: das im Anwendungsbereich abgedeckte jährliche Einkaufsvolumen, die Zahl der Nutzerplätze je Nutzungsart, die Zahl der Standorte und Gesellschaften, gebuchte Zusatzmodule sowie einmalige Einrichtungs- und Onboarding-Leistungen.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Abrechnung erfolgt monatlich oder jährlich im Voraus gemäß der im Angebot getroffenen Wahl. Bei jährlicher Zahlung gilt der dort ausgewiesene Laufzeitvorteil.
(4) Der Nutzer macht die für die Bemessung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß. Überschreitet die tatsächliche Nutzung die vereinbarten Mengengerüste dauerhaft, zeigt er dies an; die Parteien passen die Vergütung für die Zukunft entsprechend an. Der Anbieter ist berechtigt, die tatsächliche Nutzung anhand der in der Plattform erfassten Daten festzustellen.
(5) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig, soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung oder — bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat — per Lastschrifteinzug. Die Vorabankündigung des Einzugs erfolgt mit der Rechnung, spätestens einen Kalendertag vor Belastung.
(6) Bei Zahlungsverzug schuldet der Nutzer Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB). Der Anbieter ist nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung berechtigt, den Zugang zur Plattform bis zum Ausgleich der offenen Beträge zu beschränken oder zu sperren. Die Daten des Nutzers bleiben während einer Sperre erhalten; § 13 bleibt unberührt.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums anzupassen, frühestens jedoch nach Ablauf von zwölf Monaten seit Vertragsbeginn. Dem Nutzer steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung zu.
(8) Gegen Forderungen des Anbieters kann der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(1) Die Laufzeit beginnt mit der Bereitstellung des Zugangs. Die Mindestlaufzeit ergibt sich aus dem Angebot; sie beträgt ohne abweichende Vereinbarung zwölf Monate bei jährlicher und einen Monat bei monatlicher Abrechnung.
(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Wird nicht gekündigt, verlängert er sich jeweils um die vereinbarte Laufzeit.
(3) Die Kündigung bedarf der Textform. Stellt der Anbieter eine Kündigungsfunktion in der Plattform bereit, genügt deren Nutzung.
(4) Der unentgeltliche Zugang nach § 4 Abs. 5 kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
(6) Der Anbieter ist berechtigt, das Nutzerkonto bei Verstoß gegen § 7 vorübergehend zu sperren. Der Nutzer wird über die Sperrung und deren Gründe per E-Mail informiert und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Sperre wird aufgehoben, sobald ihr Grund entfallen ist.
(7) Mit Wirksamwerden der Beendigung endet der Zugang zur Plattform. Für die Bereitstellung und Löschung der Daten gilt § 13.
(1) Der Nutzer verpflichtet sich, die Plattform nur für rechtmäßige geschäftliche Zwecke zu nutzen und geltende Gesetze einzuhalten, insbesondere das Vergabe-, Wettbewerbs-, Datenschutz- sowie das Außenwirtschafts- und Sanktionsrecht.
(2) Es ist dem Nutzer untersagt:
(3) Der Nutzer ist für alle Inhalte verantwortlich, die er auf der Plattform einstellt (Bedarfe, Ausschreibungen, Angebote, Katalogdaten, Belege, Dokumente, Nachrichten). Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht entstehen.
(4) Stellt der Nutzer Medien ein — insbesondere Artikelbilder, Datenblätter oder Zeichnungen —, sichert er zu, über die erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen und zur Verwendung auf der Plattform berechtigt zu sein.
(5) Lädt der Nutzer Ansprechpartner von Lieferanten oder sonstigen Dritten zur Plattform ein, sichert er zu, zur Weitergabe der betreffenden Kontaktdaten berechtigt zu sein.
(6) Einkäufer-Nutzer sind verpflichtet, Ausschreibungen mit der erforderlichen Sorgfalt zu erstellen und Lieferanten eine angemessene Frist zur Angebotsabgabe einzuräumen.
(7) Lieferanten-Nutzer sind verpflichtet, nur Angebote abzugeben, die sie tatsächlich erbringen können und wollen. Angebote gelten als verbindlich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes bestimmt ist.
(8) Nutzen mehrere rechtlich selbständige Unternehmen die Plattform für gemeinsame Beschaffungsvorgänge, prüfen sie eigenverantwortlich deren kartellrechtliche Zulässigkeit, insbesondere im Hinblick auf den Austausch wettbewerblich sensibler Informationen. Der Anbieter nimmt keine kartellrechtliche Prüfung vor und schuldet keine entsprechende Beratung.
(1) Der Nutzer erbringt die für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und unentgeltlich. Dazu gehören insbesondere:
(2) Kommt der Nutzer seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann der Anbieter für daraus resultierende Leistungseinschränkungen nicht verantwortlich gemacht werden.
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,5 % im Jahresmittel, gemessen an der Gesamtzeit eines Kalenderjahres. Hiervon ausgenommen sind geplante Wartungszeiten sowie Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (höhere Gewalt im Sinne von § 16, Störungen bei Drittanbietern).
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform für Wartungsarbeiten vorübergehend außer Betrieb zu nehmen. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Mo-Fr, 8-18 Uhr MEZ) durchgeführt und mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt.
(3) Bei dringenden Sicherheitsupdates kann die Ankündigungsfrist entfallen.
(4) Störungsmeldungen nimmt der Anbieter über die in der Plattform bereitgestellte Funktion sowie unter kontakt@corlis.de entgegen. Die Bearbeitung erfolgt an Werktagen (Mo-Fr, 9-17 Uhr MEZ, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters). Verbindliche Reaktions- und Wiederherstellungszeiten schuldet der Anbieter nur, soweit ein Service-Level Agreement ausdrücklich vereinbart ist.
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß der Datenschutzerklärung und den geltenden Datenschutzgesetzen (DSGVO, BDSG).
(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Nutzers personenbezogene Daten verarbeitet, gilt die AVV nach Art. 28 DSGVO. Sie regelt insbesondere Weisungen, eingesetzte Unterauftragsverarbeiter, Übermittlungen in Drittländer, Löschung und Rückgabe.
(3) Der Anbieter setzt technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die Daten der Nutzer zu schützen. Hierzu gehören insbesondere:
(4) Während der Vertragslaufzeit hält der Anbieter die Inhalte des Nutzers vor. Nach Beendigung richten sich Bereitstellung und Löschung nach § 13 und der AVV. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten für die Geschäftsunterlagen des Nutzers (insbesondere § 147 AO, § 257 HGB) treffen den Nutzer; er hat rechtzeitig für eine eigene Aufbewahrung zu sorgen. Der Anbieter bewahrt eigene Vertrags-, Abrechnungs- und Nachweisunterlagen im gesetzlich erforderlichen Umfang auf.
(5) Die zwischen Einkäufern und Lieferanten über die Plattform ausgetauschten Geschäftsdaten (Preise, Konditionen, Spezifikationen) sind vertraulich. Der Anbieter wird diese Daten nicht an unbeteiligte Dritte weitergeben, es sei denn, er ist gesetzlich dazu verpflichtet.
(6) Anonymisierte und aggregierte Daten darf der Anbieter zur Verbesserung der Plattform und für statistische Auswertungen nutzen, soweit ein Rückschluss auf einzelne Nutzer, Organisationen oder deren Geschäftsbeziehungen ausgeschlossen ist. Inhalte des Nutzers werden nicht zum Training allgemeiner KI-Modelle verwendet.
(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und treffen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen im Sinne von § 2 Nr. 1 lit. b GeschGehG. Vertraulich sind insbesondere Preise, Konditionen, Kalkulationen, Bezugsquellen, technische Spezifikationen und nicht öffentliche Unternehmensdaten.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung werden, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder von ihr unabhängig entwickelt wurden, oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich angeordnet ist. Im letzteren Fall informiert die verpflichtete Partei die andere Partei, soweit zulässig, vorab.
(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt für die Dauer des Vertrages und drei Jahre darüber hinaus; für Geschäftsgeheimnisse gilt sie, solange die Voraussetzungen des GeschGehG vorliegen.
(4) Dem Nutzer ist es untersagt, die Plattform zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.
(1) Der Nutzer kann Dritte (nachfolgend "Dienstleister") beauftragen, in seinem Auftrag auf der Plattform tätig zu werden. Der Anbieter stellt hierfür die technischen Mittel bereit, insbesondere ein Mandat mit Umfang, Wertgrenzen, Gültigkeit und Freigabevorbehalten.
(2) Der Dienstleistungsvertrag kommt zwischen dem Nutzer und dem Dienstleister zustande. Der Anbieter wird nicht Vertragspartei dieses Vertrages und schuldet keine Leistungen des Dienstleisters, es sei denn, er erbringt sie nach Absatz 5 selbst.
(3) Der Nutzer bestimmt Umfang und Dauer des Zugriffs des Dienstleisters und kann ihn jederzeit widerrufen. Handlungen des Dienstleisters innerhalb des erteilten Mandats wirken für und gegen den Nutzer. Freigabeentscheidungen des Nutzers bleiben ihm vorbehalten, soweit sie nach seiner Konfiguration erforderlich sind.
(4) Verarbeitet der Dienstleister personenbezogene Daten des Nutzers, schließt der Nutzer mit ihm die datenschutzrechtlich erforderlichen Vereinbarungen. Der Anbieter ist insoweit nicht Auftragsverarbeiter des Dienstleisters; seine eigene Stellung richtet sich unverändert nach der AVV.
(5) Erbringt der Anbieter selbst Unterstützungsleistungen im Beschaffungsprozess ("Managed Einkauf"), ergeben sich Inhalt, Umfang und Vergütung ausschließlich aus der entsprechenden gesonderten Vereinbarung. § 2 Abs. 4 bleibt davon unberührt.
(1) Während der Vertragslaufzeit kann der Nutzer seine Daten über die bereitgestellten Ausgabe- und Exportfunktionen abrufen, insbesondere Listen- und Belegexporte, den Export für die Buchhaltung sowie die Auskunft und Datenübertragbarkeit personenbezogener Daten nach Art. 15 und 20 DSGVO.
(2) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stehen die Daten für einen Zeitraum von 90 Kalendertagen zum Abruf bereit. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Nutzer einen Export abrufen oder dessen Bereitstellung verlangen; er kann auch die frühere Löschung anweisen. Trifft er keine Wahl, gilt die Löschung nach Ablauf der 90 Kalendertage als angewiesen (AVV § 12).
(3) Ein über die bereitgestellten Formate hinausgehender Export oder eine Unterstützung bei der Migration auf ein anderes System wird gesondert vereinbart und nach Aufwand vergütet.
(4) Dem Nutzer wird empfohlen, für ihn wesentliche Unterlagen rechtzeitig zu exportieren, insbesondere solche, die er gesetzlich aufbewahren muss.
(1) Alle Rechte an der Plattform, einschließlich Software, Design, Texte und Marken, verbleiben beim Anbieter. Der Nutzer erhält ein nicht-exklusives, nicht übertragbares, widerrufliches Nutzungsrecht für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Eine Überlassung an Dritte ist außerhalb von § 12 nicht gestattet.
(2) Der Nutzer behält alle Rechte an den von ihm eingestellten Inhalten. Er räumt dem Anbieter ein einfaches Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist.
(3) Übermittelt der Nutzer Anregungen zur Weiterentwicklung, darf der Anbieter das darin enthaltene allgemeine Know-how ohne Einschränkung verwenden. Rechte an den Inhalten des Nutzers werden dadurch nicht berührt.
(4) Der Anbieter darf den Nutzer nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz benennen oder dessen Logo verwenden. Die Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie. Die Haftung nach Art. 82 DSGVO richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und der Höhe nach beschränkt auf die für zwölf Monate vereinbarte Netto-Vergütung, mindestens jedoch 5.000 Euro.
(3) Für unentgeltlich bereitgestellte Leistungen (Testzugang nach § 4 Abs. 2, unentgeltlicher Lieferantenzugang nach § 4 Abs. 5) haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Absatz 1 bleibt unberührt.
(4) Der Anbieter haftet nicht für:
(5) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand begrenzt, der zur Wiederherstellung der Daten aus der letzten ordnungsgemäßen Sicherung des Anbieters erforderlich gewesen wäre. Dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
(6) Erbringt der Anbieter Leistungen des Managed Einkaufs nach § 12 Abs. 5, gilt für diese der in der dortigen Vereinbarung bestimmte Haftungshöchstbetrag; er tritt neben die Begrenzung nach Absatz 2.
(7) Schadensersatzansprüche des Nutzers verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis der anspruchsbegründenden Umstände, spätestens jedoch zwei Jahre nach Entstehung des Anspruchs. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Absatz 1 und nicht für Ansprüche nach Art. 82 DSGVO; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(1) Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs einer Partei liegende Ereignis, das sie an der Leistungserbringung hindert und das sie auch bei Anwendung angemessener Sorgfalt nicht abwenden konnte — insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, kriegerische Auseinandersetzungen, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle von Strom- und Telekommunikationsnetzen sowie Ausfälle wesentlicher Vorleistungen Dritter.
(2) Für die Dauer der höheren Gewalt und einer angemessenen Anlaufzeit sind die betroffenen Leistungspflichten ausgesetzt. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Beginn, voraussichtliche Dauer und Ende.
(3) Dauert die Behinderung länger als 60 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bereits gezahlte Vergütungen für nicht erbrachte Leistungen werden anteilig erstattet.
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Nutzer zumutbar ist, insbesondere aufgrund geänderter Gesetzeslage oder Rechtsprechung, technischer Weiterentwicklung oder einer Änderung des Leistungsumfangs. Die Hauptleistungspflichten und die Vergütung sind hiervon ausgenommen; für die Vergütung gilt § 5 Abs. 7.
(2) Änderungen werden dem Nutzer mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail sowie durch einen Hinweis in der Plattform mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Der Anbieter weist den Nutzer in der Mitteilung auf die Bedeutung des Fristablaufs hin.
(3) Widerspricht der Nutzer der Änderung, besteht für beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB.
(4) Die jeweils geltende Fassung sowie eine bereits angekündigte Fassung samt Wirksamkeitsdatum sind auf dieser Seite abrufbar. Erteilte Zustimmungen werden mit Zeitpunkt, Fassung und Person protokolliert.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Partei; § 354a HGB bleibt unberührt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(5) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.
(6) Da sich die Plattform ausschließlich an Unternehmer richtet, ist der Anbieter weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Bei Fragen zu diesen Nutzungsbedingungen wenden Sie sich bitte an:
Sergej Sidorin – DigiSolv
E-Mail: kontakt@corlis.de
Telefon: 05455 6932000
(6) Auswertungen, Kennzahlen und Berichte beruhen auf den von den Nutzern und ihren Lieferanten eingestellten Daten. Ihre Aussagekraft hängt von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten ab; die daraus abgeleiteten geschäftlichen Entscheidungen trifft der Nutzer eigenverantwortlich.
(7) Ergebnisse automatisierter Unterstützungsfunktionen sind unverbindliche Vorschläge. Ihre Prüfung vor einer geschäftlichen Entscheidung obliegt dem Nutzer. Die Plattform trifft keine automatisierten Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung gegenüber Dritten.